1. Die Begriffe „Medikament“, „Präparat“, „Arznei“, „Arzneimittel“, „Pharmazeutikum“ und „Pharmaprodukt“ werden im folgenden synonym zum Begriff „Arzneimittel“ verwendet.
2. Vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 AMG und Abs. 2 Satz 4a AMG.
3. Vgl. auch Reuter, F.-E., 1996, S. 14–15.
4. Vgl. Ziegler, B., 1980, S. 43; § 2 Abs. 1 AMG.
5. Unter „Patienten“ werden im folgenden sowohl auf medizinische Hilfe angewiesene, kranke Personen als auch noch nicht erkrankte, gesundheitsbewußte und sich aktiv für ihre Gesundheit interessierende Personen verstanden. Vgl. Hohensohn, H., 1998, S. 16. Die Begriffe „Patient“, „Konsument“ und „Endkunde“ werden im Rahmen der Arbeit synonym verwendet.