1. An die Stelle des Ziels der Vergrößerung der Reiche ist heute zum selben Zwecke die Bildung von Freihandelszonen und Wirtschaftsgemeinschaften getreten; vgl. H. Siebert (1994), S. 186–188.
2. An die Stelle von Schutzzöllen treten heutzutage Importquoten, „Freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen“ oder industriepolitische Maßnahmen u. a. als Antwort auf ausländische Produktions-und Handelsoffensiven; vgl. H.-D. Smeets (1989).
3. Vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung u. a. (1993), S. 1–16.
4. Gemeint ist, daß bis 1993 42 souveräne Staaten den 2. Anti-Dumping-Kodex mitgetragen und mit eigenen Gesetzen das völkerrechtlich übergeordnete GATT-Recht in nationales Recht umgesetzt hatten.
5. K. Hailbronner/ R. M. Bierwagen (1989), S. 1385 (Hervorhebung durch den Verfasser).