1. In Einzelfällen wird auch auf Modelle anderer Länder hingewiesen, die ihre Alterssicherungssysteme weitgehend privatisiert haben, wie z.B. Chile. Will man jedoch verschiedene Länder vergleichen, um Anregungen für das eigene Land zu sammeln, sollten die ökonomischen Rahmenbedingungen ähnlich sein.
2. Zu Problemen der Begriffsabgrenzung bei internationalen Vergleichen siehe L. apRoberts (1993), S. 55–73.
3. Diese Definition ist bewußt weit gefaßt, weil jede Person unterschiedliche Kriterien dafür heranzieht, wann sie sich für das Alter abgesichert fühlt. Im monetären Bereich beispielsweise erachten einige einen Lebensstandard als auskömmlich, der unter dem Lebensstandard während des aktiven Erwerbslebens liegt, andere hingegen erwarten einen Anstieg des Lebensstandards im Alter.
4. Der Geldbetrag muß nicht exakt beziffert sein, sondern kann von verschiedenen Kriterien abhängen, z.B. dem Alter der versorgungsberechtigten Person, der Dauer der Beitragszahlungen oder dem Ertrag aus dem Alterssicherungsvermögen.
5. Eine ähnliche Abgrenzung nimmt Blomeyer vor. W. Blomeyer (1997a), S. 1921. Auch im allgemeinen Sprachgebrauch dominiert der Versicherungscharakter die Altersversorgung. O. Verf. (1972a).