1. Im Wirtschafts- und Sozialbereich spricht man z. B. von weltwirtschaftlichen Organisationen, von der Organisation einer Volkswirtschaft oder von Verbänden als Organisationen. Eine Übersicht über verschiedene Bestimmungen des Organisationsbegriffes gibt z. B. Kosiol. Siehe Kosiol, Erich: Organisation der Unternehmung, Wiesbaden 1962, S. 15–18.
2. Unternehmungen werden hier als „selbständige Fremdbedarfsdeekungsbetriebe“ aufgefaßt. Vgl. Kosiol, Erich: Unternehmung. In: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft. 4. Band. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von Hans Seischab und Karl Schwantag. Stuttgart 1962, Sp. 5540 ff.
3. Über Organisationsprüfungen im Rahmen der Pflichtprüfung von Wirtschaftsbetrieben der öffentlichen Hand siehe Winterhager, Walter: Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse von kommunalen Versorgungsbetrieben. Dissertation Köln 1938, S. 22 ff.
4. Zu Organisationsprüfungen im Rahmen der genossenschaftlichen Verbandsprüfung vgl. Stupka, Johannes: Objekte und Leistungen der genossenschaftlichen Verbandsprüfung. Tübingen 1962, S. 84.
5. So auch Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1968. Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. Düsseldorf 1968 (im folgenden mit WP-Handbuch 1968 zitiert), 5. 1069 unten.