1. Der Ausdruck Design ist gleichzusetzen mit Versuchsplan. Vgl. Lamberti (2001), S. 42.
2. Vgl. in Anlehnung an Gerpott (1993), S. 283 und Schefczyk (1994), S. 199.
3. Die Grundgesamtheit kann daher als hypothetische (oder fiktive) Grundgesamtheit bezeichnet werden, da sie nur über die Angabe einer charakteristischen Eigenschaft gekennzeichnet werden kann (vgl. Andreß (2001c): vgl. Weiß (2001)). Die charakteristische Eigenschaft ist im konkreten Fall die Bezeichnung Unternehmensberater.
4. Siehe zur Kritik an einer willkürlichen Auswahl Bronner / Appel / Wiemann (1999), S. 200.
5. Siehe für die Bestimmung des notwendigen Stichprobenumfangs mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren z. B. Bleym011er / Gehlert / Gülicher (1996), S. 89 f. oder die Darstellungen bei Bortz / Döring (2002), S. 612 ff. und die dort angegebene Literatur.