1. Hierbei handelt es sich um den Durchschnitt für Akut- und Sonderkrankenhäuser. In Akutkrankenhäusern betrug die Verweildauer 1969 18,6 Tage.
2. Vgl. auch Fußnote 10 auf S. 80.
3. Die Krankenhaushäufigkeit von 0,1278 oder 127,8 Patienten auf 1 000 Einwohner entspricht z. B. der Ziffer für das Land NRW im Jahre 1967.
4. Das minimale Kostenniveau ist dabei einschränkend im Sinne einer subjektiv rationalen Betriebsführung zu interpretieren, d. h. es kommt nicht auf das objektive Minimum der Kosten, sondern z. B. auf das Minimum im Rahmen der verfügbaren Entscheidungszeit an.
5. Vgl. dazu auch IV, b, 1.