1. “Die Verfassungswirklichkeit der Aktiengesellschaft… zeigt, daß damals schon ähnliche Schwierigkeiten das Verhältnis von Kapitalgebem und Kapitalverwaltern belasteten, die die Öffentlichkeit heute unter dem Stichwort Managerherrschaft diskutiert” (Pross 1965:75).
2. Die Ausführungen von Berle und Means stellen somit eine frühe Ausformulierung des “Stakeholder”-Gedankens dar (vgl. Cornell/Shapiro 1987, Spremann 1989).
3. In späteren Arbeiten stimmt Williamson der These der Managerherrschaft allerdings nicht mehr zu. Beispielsweise beschreibt er die Multidivisionale Organisationsform (M-Form) wenige Jahre später als ein Mittel zur Überwindung des Problems eines unkontrollierbaren Entscheidungsspielraumes der Manager (“managerial discretion”) (Williamson 1971).
4. Aus neomarxisitischer Sicht wurde allerdings als Kritik an der Position der Vertreter der Managerherrschaftsthese der Einwand vorgebracht, daft sich die Ziele und Interessen von Managern und Eigentümern nur bedingt unterscheiden und im Grunde von einer gemeinsamen Klassenzugehörigkeit ausgegangen werden müsse (Zeitlin 1974).
5. Begründet wurde die (finanzwirtschaftliche) Agency-Theorie, auf die im folgenden Bezug genommen wird, durch den Aufsatz “Theory of the Firm: Managerial Behavior Agency Costs and Ownership Structure” von Michael C. Jensen und William H. Meckling (1976). In ihr sind Elemente der sogenannten “ökonomischen” Agency-Theorie, der Property-Rights-Theorie und einiger fmanzwissenschaftlicher Theorieansätze integriert bzw. neu kombiniert (Jensen/Meckling 1976:306).