1. Damit sind die Grenzkosten im Sinne von v. Stackeiberg gemeint: Sie entsprechen dem „Kostenzuwachs pro Ertragseinheit, der sich beim Übergang von einer beliebigen Ausbringung zu einer etwas höheren Ausbringung ergibt...“ (H. v. Stackelberg, Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre, Bern 1948, S. 52). Wir sprechen im folgenden von den „direkten Erzeugniskosten“ und meinen damit weniger die direkte Verrechenbarkeit dieser Kosten auf die Erzeugniseinheit, als vielmehr die direkte Verursachung durch die Herstellung einer Erzeugniseinheit.
2. Nach F. G. Lawrence und E. N. Humpreys, Marginal Costing, London 1947, S. 3.
3. Vgl. den Begriff der „Betriebsstrukturkosten“ bei O. R. Schnutenhaus, Neue Grundlagen der „Feste“-Kostenrechnung — Die Betriebsstrukturkostenrechnung, Berlin 1948.
4. Dieser Gedanke ist sehr alt, wenn auch die Begründungen für den Verzicht der Fixkostenverrechnung in der Kalkulation verschiedentlich gewechselt haben. Bereits 1876 schrieb Strousberg: „Fabrikanlagen, also Verzinsung des Anlagekapitals und alle diejenigen Ausgaben, die unter allen Umständen, ob gearbeitet wird oder nicht, zu machen sind, rechnet der Engländer in seiner Selbstkostenrechnung gar nicht; er fragt sich, welcher Umsatz zu einem gewissen Prozentsatz als Profit über die aus der jedesmaligen Produktion entstandenen Selbstkosten ist erforderlich, um vorerwähnte Ausgaben zu decken, und daher ist sein Augenmerk der Umsatz. Er belastet aber nicht jeden Artikel mit Generalkosten, die sich je nach der Produktion ganz anders gestalten.“ (B. H. Strousberg, Dr. Strousberg und sein Wirken, Berlin 1876, zitiert nach Walb, Absatzstockung und Preispolitik, Betriebliche Rundschau, Jahrgang 1925, S. 27.)
5. K. Rummel, Einheitliche Kostenrechnung, Düsseldorf 1949, S. 213.