1. Zur Definition von „Kulturkreis“ bzw. „Kulturraum” vgl. S. 37, Fußnote 59.
2. Vgl. u. a. Weber-Schäfer 1984; Nagai/Urrutia 1985.
3. Auch hier hängt die Bezeichnung der Ereignisse als „Revolution“ oder „Bürgerkrieg” vom Blickwinkel der Betrachter ab.
4. Man könnte einwenden, daß Japan und die USA durch die Ereignisse, die das Ende des Ost‑ West-Konfliktes einläuteten, doch direkt betroffen waren. Dieses Argument würde dann allerdings in jedem weltweit möglichen Untersuchungsfall zutreffen. Hier geht es hingegen um die direkte Aktivität in den Geschehnissen von 1989 in Osteuropa selbst. Die japanischen und amerikanischen Bürger haben die Ereignisse zwar via Medienberichterstattung mitverfolgt und waren im Falle der USA auch über Bevölkerungsminderheiten durchaus betroffen. Dennoch ist für die Mehrheit davon auszugehen, daß sie nicht direkt an den Demonstrationen in Leipzig, Prag oder Bukarest beteiligt waren. Die Differenzierung in Selbst-und Fremdbeurteilung bleibt so mit hoher Wahrscheinlichkeit überschneidungsfrei.
5. Maruyama 1996.