1. Der theoretische Hintergrund braucht hier nur gestreift werden, da andernorts dargestellt (Steinbach 1983, Steinbach 1986).
2. Hierbei wurden u. a. Langzeitreihen von Wahlergebnissen für das Herzogtum Braunschweig, die Hansestadt Lübeck, einzelne Wahlkreise in der Oberpfalz und Niederbayern, das Fürstentum Lippe und die Stadt Frankfurt auf Stimmbezirksebene erstellt. Daneben wurden die Reichstagswahlergebnisse seit 1871 datenverarbeitungsmäßig erfaßt, um auf diese Weise Voraussetzungen für die Überprüfung von Entwicklungsmodellen politischer Partizipation und Klarheit über den systematischen Stellenwert regionaler Wahlanalysen zu schaffen. Das Forschungsprojekt wird aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert.
3. „Besonderheit“ ist nicht wertend gemeint, sondern weist lediglich auf Differenzen zwischen realgeschichtlichem Verlauf und idealtypischen Entwicklungsmodellen hin, die übrigens auch in den vermeintlich modernisierungstheoretisch „normalen“ Ländern, England und USA, nachzuweisen sind.
4. Über die Frage ist eine heftige Kontroverse entbrannt, die an die Auseinandersetzungen über den „deutschen Sonderweg“ anknüpfte, von uns im Zusammenhang unserer Fragestellung aber bewußt vernachlässigt wird (s. dazu jetzt Grebing 1986).
5. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den Bundesstaaten, Provinzen und Regierungsbezirken, wobei, um die statistische Vergleichbarkeit der „Regionen“ zu verbessern, die nur aus einem Wahlkreis bestehenden Kleinstaaten zusammengefaßt wurden: die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz zu „Mecklenburg“; die Herzog- und Fürstentümer Sachsen-Weimar, -Meiningen, -Altenburg, Coburg-Gotha, -Anhalt, Reuß ältere und jüngere Linie zu „Thüringen“; die Fürstentümer Waldeck, Schaumburg-Lippe und Lippe zu „Lippe-Waldeck“; Lübeck, Bremen und Hamburg zu „Hanse-Städte“.