1. In der Regel ist derjenige Theil des Linsenrandes nach vorn gedrängt, welcher bei der Dislocation sich von dem Centrum der Pupille entfernt.
2. Ich spreche hier begreiflich nicht von den häufigen Fällen, in denen nach abgelaufener Choroiditis eine Senkung des inzwischen cataraktös gewordenen Linsensystems eintritt, sondern von den in der Litteratur genügend erörterten Fällen, wo das ursprünglich klare Linsensystem seine Stelle verlässt und erst später, zuweilen auch gar nicht cataraktös wird.
3. Es müssen auch noch andere Unregelmässigkeiten in der Form der brechenden Medien existiren, über welche ich zur Zeit nichts Näheres angeben kann. Die Kurzsichtigkeit ist bei den fraglichen Patienten durch die gewöhnlichen optischen Mittel ausserordentlich unvollkommen zu corrigiren, was sich weder durch die etwaige Sehschwäche, noch auch durch die Stellung der Linse in befriedigender Weise erklären lässt. Dabei zeigt weder die Hornhaut noch der Glaskörper nachweisbare Anomalien.
4. Siehe meine frühere Mittheilung über erbliche Linsendislokation im Archiv: Bd. II, 1, pag. 252 anno 1855, welche Dixon wahrscheinlich übersehen hat, da er in “Ophthalmic Hospital Reports” Januarheft 1858 pag. 54 einen ähnlichen Fall als den zuerst beobachteten mittheilt.
5. Hier ist dann die Glaskörperopacität Folgekrankheit und die Netzhautablösung das erste, wie in umgekehrter Weise, und zwar weit häufiger, die Netzhautablösung aus Glaskörperleiden, durch Schrumpfung der Ablagerungen, hervorgeht. Letzteres, worauf ich in einer früheren Notiz über die Entstehung von Netzhautablösung durch Narbenbildung (s. A. f. O. III, 2, pag. 393) hinwies, ist zuerst von H. Müller begründet worden. Dessen Befunde (s. A. f. O. Bd. IV, 1, p. 364) waren mir damals aus brieflichen Mittheilungen bekannt, allein ich lebte in der irrthümlichen Voraussetzung, H. Müller habe dieselben bereits in den Sitzungsberichten der physikalisch-medizinischen Gesellschaft zu Würzburg der Oeffentlichkeit übergeben. Ich fühle mich um so mehr gedrungen, dies zu erklären, als die Thatsache, welche von grossen Wichtigkeit für die Praxis ist, aber den Zielpunkt meiner damaligen Notiz nicht berührte, nur vorübergehend erwähnt und deshalb der Name des Begründers nicht citirt wurde.