1. Siehe unter Individualarbeitsrecht, Erster Teil, VI.
2. Zum Dienstzettel siehe unter Individualarbeitsrecht, Erster Teil, III.
3. Siehe unter Individualarbeitsrecht, Erster Teil, VI.
4. Ausführlich zum Betriebsübergang siehe unter Individualarbeitsrecht, Zweiter Teil, IV.
5. OGH vom 12.4.1984, Arb 10.351; OGH vom 13.6.1991, RdW 1991, 332; zu den Pflichten des Überlassers vgl ausführlich Rauch, Verpflichtung des Überlassers gegenüber dem Beschäftiger (Gewährleistung, Arbeitnehmerschutz, Schäden an Betriebsmitteln), ASoK 2005, 103.