1. Tönnies, Ferdinand, Gemeinschaft und Gesellschaft, 8. Aufl., Leipzig 1935.
2. Nach der Währungsreform von 1923 gründeten in Köln einige von der Notwendigkeit gegenseitiger Hilfe überzeugte Männer für die an den Kölner Schulen tätigen Lehrer eine Sterbekasse „Sterbehilfe am Grabe“. Sobald ein Sterbefall eintrat, wurde bei allen Mitgliedern ein Betrag von 20 oder 30 Pf einkassiert, und zwar durch einen für jede Schule bestellten Vertrauensmann. Technisch war dieses Verfahren hier noch einigermaßen tragbar. Nachdem aber die erste Begeisterung verflogen war, wurde die Kasse in eine überörtliche Sterbekasse überführt, die nach dem Beitragsverfahren arbeitete.
3. Gobbi, Ulysses, Die Theorie der Versicherung, begründet auf dem Begriff der eventuellen Bedürfnisse, Z. f. Versicherungs-Recht und -Wissenschaft, Bd. II 1896, S. 465 ff., Bd. III 1897, S. 246 ff.
4. Manes, Alfred, Versicherungswesen, Bd. I, Allgemeine Versicherungslehre, 5. Aufl. Leipzig und Berlin 1930, S. 1 ff.
5. Knight, Frank H., Risk, Uncertainty and Profit, Boston und New York 1921, Nachdrucic von 1940.