1. Vgl. Preißer, M., Untemehmensnachfolge, 1991, S. 678.
2. Flick, H. (Erbschaftsteuerplanung, 1993, S. 929) bezeichnet diese drei Problemfelder und das Feld der Steuern als „magisches Quadrat der Untemehmernachfolgeplanung“, bei dem es gilt, alle Bereiche ausreichend zu beachten. Er räumt allerdings ein, daß sich das Schwergewicht immer mehr auf das Problemfeld der Steuern verlagert.
3. Diese Einteilung der Aktionsparameter findet sich auch bei Rödder, T., Grenzen, 1988, S. 355
4. Bitz, M./Schneeloch, D./Wittstock, W., Jahresabschluß, 1995, S. 465. Hinz unterteilt die Aktionsparameter in zwei Gruppen, indem er Wahlrechte und Ermessensspielräume als sachverhaltsabbildende Aktionsparameter bezeichnet und den Sachverhaltsgestaltungen gegenüberstellt. Vgl. Hinz, M., Sachverhaltsgestaltungen, 1994, S. 6-7 und ders., Unternehmensbesteuerung, 1995, S. 69-80. Eine weitere Einteilungsmöglichkeit der Aktionsparameter ist bei Bauer, J. (Steuergestaltung, 1988, S. 2573) zu fmden: Steuersparende und steuerstundende Aktionsparameter. Diese Unterscheidung ist jedoch nicht notwendig, wenn die steuerlichen Auswirkungen der Aktionsparameter durch Abzinsung vergleichbar gemacht werden.
5. Zur näheren Bestimmung des Begriffs „Wahlrecht“ vgl. Weber-Grellet, H., Wahlrecht, 1992, S. 1418 und Siegel, T., Wahlrecht, 1986, S. 417–427.