1. Vgl. HäNCHEN, Hans-Joachim: Analyse der Lebensdauer mehrteiliger Produkte, in: Der Betrieb, 5 (1952) 8, S. 149–151.
2. In der betriebswirtschaftlich-technischen Instandhaltungsliteratur ist bisher keine derartige Differenzierung vorgenommen worden. Dagegen ist sie in der rein betriebswirtschaftlichen Literatur, vor allem in den Publikationen über Operations Research, recht gebräuchlich, obwohl dafür oft andere Bezeichnungen gewählt werden. So unterscheiden beispielsweise Friedrich und Vera Lutz (The Theory of Investment of the Firm. Princeton 1951, S. 101 f.) zwischen dem “diminishing efficiency type” und dem “constant efficiency type”. Das gleiche meinen C. West CHURCHMAN, Russel L. ACKHOFF und E. Leonard ARNOFF (Introduction to Operations Research, 5. Aufl., New York 1957, S. 481–514), wenn sie von “items that deteriorate” und “items that fail” sprechen. (In der deutschen Übersetzung, Wien und München 1961, wird zwischen “Einheiten mit abnehmender Leistungsfähigkeit” und “plötzlich versagenden Einheiten” unterschieden. Vgl. S. 435–469). D. SCHNEIDER (Nutzungsdauer..., a. a. O., S. 36 u. 85) differenziert auf derselben Grundlage zwischen “Anlagen mit abnehmender Leistungsfähigkeit” und “Anlagen mit konstanter Leistungsfähigkeit”, ebenso von BRIEL, H.: Die Ermittlung..., a. a. O., S. 16–17. Vgl. ferner auch E. -E. Bruhn (Die Bedeutung..., a. a. O., S. 107), der die Potentialfaktoren in solche “mit abnehmender Nützlichkeit” und solche “mit konstanter Nützlichkeit” gliedert. Allerdings wird diese Unterscheidung in den genannten Publikationen meist auf komplexe Anlagen (Anlagengeftige) bezogen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn die Auffassung vertreten wird, Anlagen mit konstanter Leistungsfähigkeit seien Ausnahmeerscheinungen (vgl. SCHNEIDER, D. Nutzungsdauer..., a. a. O., S. 85 u. 95), denn solche mehrteiligen Anlagengefüge müssen meist schon deshalb zu den Anlagen mit abnehmender Nutzenstiftung gezählt werden, weil im Laufe ihrer Nutzungsdauer immer mehr Teile ausgebessert oder ausgetauscht, also repariert werden müssen, was einen Anstieg der Reparaturkosten und damit eine Abnahme der Nutzenstiftung zur Folge hat. Dieser Verlauf der Reparaturkosten für das Anlagengefüge ist aber keine gegebene Größe, sondern das Ergebnis einer ganz bestimmten Reparaturpolitik, für die es verschiedene Möglichkeiten gibt. Die “richtige” Reparaturpolitik soll aber in unserer Arbeit erst gefunden werden. Daher können wir sie hier nicht als gegeben voraussetzen. Das hat aber notwendigerweise zur Konsequenz, daß unsere Überlegungen — und damit auch die obige Unterscheidung — wie eben schon betont, beim einzelnen Anlagegegenstand bzw. bei der einzelnen Reparatur ansetzen müssen. Bei dieser Betrachtungsweise sind Anlagen mit konstanter Nutzenstiftung keine Ausnahmeerscheinungen.
3. In der Literatur werden diese Unterschiede oftmals nicht erkannt. Vgl. dazu etwa Chr. EICHLER (Über Verfahren zur Ermittlung der Grenzen des zulässigen Verschleißes von Maschinenteilen, in: Agrartechnik, 10 (1960) 1, S. 20–24), der glaubt, das Problem der Bestimmung des Reparaturzeitpunktes bestüinde generell nur in dem rein technischen Problem der Ermittlung des “Grenzverschleißes”, bei dessen Erreichen die “Betriebstauglichkeit” der Anlagen verlorengeht.
4. In diesem Sinne wird vonder Literatur über Werkzeugwechselplanung herausgestellt, daß der planmäßige Werkzeugwechsel s hl “nach festgelegten Zeitintervallen” (womit hier Betriebsstunden gemeint sind) als auch “nachh festgestgelegten Stückzahlen” erfolgen kann. Vgl. CORNELY, H.: Hilfsmittel zur Werkkzeugvoreirstellung und Organisatign des planmäßigen Werkzeugschnellwechsels, in: Werkstattstechnik, W(1960)(1960) 3, S. 154–15 hier S. 155 f.
5. MMIITTHOF, F.: Werkzeugwechselpläne, in: Werkstattstechnik, 49 (1959) 3 S. 165–167.