Abstract
ZusammenfassungSeit dem Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich die Mediation in Deutschland als ernstzunehmendes Streitbeilegungsverfahren etabliert. Im Kern handelt es sich um eine Verhandlung unter Leitung eines neutralen Dritten, der das Gespräch nach einem bestimmten Schema strukturiert und deeskalierend moderiert. Dabei unterbreitet eine Mediatorin den Parteien anders als ein Schlichter oder Schiedsrichter keine Vorschläge, wie sie den Streit beilegen können, sondern beschränkt sich darauf, die eigenverantwortliche Konfliktlösung zu unterstützen. Das hat den Vorteil, dass die Parteien das Ergebnis des Verfahrens nicht als eine aufgezwungene Entscheidung erleben, sondern als eine selbst erarbeitete und selbst gewählte Lösung begreifen können.
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Reference52 articles.
1. von Bargen JM (2008) Gerichtsinterne Mediation. Mohr Siebeck, Tübingen
2. Baumann A (2018) Die Haftung des Anwalts in der Mediation: Zur Pflichtenstellung von Anwaltsmediator und Parteianwalt. SchiedsVZ 2018:173–180
3. Bebchuk LA, Roe MJ (1999) A theory of path dependence in corporate ownership and governance. Stan L Rev 52:127–170
4. Bercher A, Engel M (2010) Richtungsentscheidungen für die Mediation in Deutschland. JZ 2010:226–231
5. Birner M (2003) Das Multi-Door Courthouse: Ein Ansatz zur multidimensionalen Konfliktlösung. Dr. Otto Schmidt, Köln.