1. Vgl. hierzu auch die Daten in Tabelle A-1.
2. Auch wenn hier und im folgenden mitunter von Bestätigung von Hypothesen gesprochen wird, fühlt sich der Verf. den methodologischen Grundgedanken des Kritischen Rationalismus verpflichtet, demzufolge z. B. Aussagen durch induktive Schlußfolgerungen letztlich niemals als wahr bewiesen werden, sondern lediglich als (vorerst) nicht widerlegt gelten können. In diesem Sinne meint die der einfachheitshalber häufiger verwandte Formulierung “Hypothese bestätigt” nicht, daß diese Aussage als wahr zu gelten hat, sondern daß die empirischen Beobachtungen den theoretisch vermuteten Zusammenhang nicht widerlegen. (Vgl. z. B. Albert, H. 1984 oder Popper, K. R. 1982).
3. Nach eigenen Berechnungen auf Grundlage der Volkszählungsergebnisse von 1987 haben 64 Prozentder Frauen zwischen 20 und 65 Jahren eine Volks- bzw. Hauptschulabschluß, 22,5 Prozent einen Realschulabschluß (oder gleichwertigen Abschluß) und 13,5 Prozent Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluß. (Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 1990(b), S. 135 f.).
4. Die in der Tabelle 8–2 angegebenen Arbeitnehmerdaten für die alten Bundesländer entsprechen weitgehend den Ergebnissen einer bundesweiten, geschlechtsunspezifischen Ausbildungsstatistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, nach denen 1991 rund 20 Prozent aller Erwerbstätigen über keine überbetriebliche Ausbildung verfügten, 59 Prozent hatten eine Lehre und weitere 9 Prozent eine Meisterprüfung abgeschlossen, 12 Prozent hatten eine Studium an einer Hoch- oder Fachhochschule absolviert. (Vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, nach O. V. 1994, S. 8).
5. Vgl. hierzu die Fragen unter Nummer 20 und 24 im Fragebogen.