1. Gelegentlich wird hier auch das Kunstwort libertarianistisch verwandt. Dieses leitet sich vom englischen Begriff libertarian ab und bezeichnet eine spezifische Richtung innerhalb des Liberalismus. Es gilt, “(l)ibertarians defend market freedom, and demand limitations an the use of the state for social policy”, und sie tun dies nicht aufgrund instrumenteller Nutzenabwägungen wie demokratietheoretischer Rücksichtnahmen, sondern weil sie annehmen, “that redistributive taxation is inherently wrong, a violation of people’s rights” (Kymlicka, W. 1990: S. 95 f.).
2. Zur eventuellen Fehlinterpretation Lockes durch Nozick vgl. Drury, S. B. 1991.
3. Vgl. Macpherson, C. B. 1967. Der Begriff des Besitzindividualismus ist für die Nozicksche Theorie in besonderer Weise angebracht, weil sich die Grundannahmen seiner Theorie mit der Interpretation decken, die Macpherson für die politische Theorie im England des 17. Jahrhunderts anbietet. Dort spiegelt sich die “Besitz-Bezogenheit” der politischen Theorie in der Auffassung vom Individuum. “Es ist wesenhaft der Eigentümer seiner eigenen Person oder seiner eigenen Fähigkeiten, für die es nichts der Gesellschaft schuldet. Das Individuum wurde weder als ein sittliches Ganzes noch als ein Teil einer größeren gesellschaftlichen Ganzheit aufgefaßt, sondern als Eigentümer seiner selbst.… das menschliche Wesen ist Freiheit von der Abhängigkeit vom Willen anderer, und Freiheit ist Funktion des Eigentums. Die Gesellschaft wird zu einer Anzahl freier und gleicher Individuen, die zueinander in Beziehung stehen als Eigentümer ihrer eigenen Fähigkeiten und dessen, was sie durch deren Anwendung erwerben. Die Gesellschaft besteht aus Tauschbeziehungen zwischen Eigentümern. Der Staat wird zu einem kalkulierten Mittel zum Schutz dieses Eigentums und der Aufrechterhaltung einer geordneten Tauschbeziehung” (ebd., S. 15).
4. Nozick vertritt im Rahmen seiner Gerechtigkeitstheorie extrem wirtschaftsliberale Positionen. Er ist damit aber nicht auch schon als neokonservativ einzuordnen. Zwar akzeptiert seine Gerechtigkeitstheorie Ungleichheit, ihm fehlt aber jede bewahrende, paternalistische Komponente. So lassen sich - wie zu zeigen sein wird - die von Neokonservativen vertretenen Einwanderungsrestriktionen mit seiner Theorie nicht rechtfertigen.
5. Vgl. Buchanan, J. M. 1984. Das Werk Buchanans wird in dieser Arbeit nicht detailliert diskutiert, weil dies für den hier interessierenden Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Mitgliedschaft keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn verspricht (zur Kritik vgl. Kersting, W. 1994: S. 321-351;Kley, R. 1989: S. 123-200