1. Flor. D. 50,16,211.
2. Pferde, Esel, Rinder, aber nicht Kamele und Elefanten; vgl. Gai. 2,15 ff. Nach einer alten Definition mußte es sich um animalia handeln, quae collo dorsove domari solent (wörtlich: die man an Hals und Rücken zähmt); das hätte an sich auch auf Kamele und Elefanten zugetroffen. Daß diese gleichwohl nicht dazu zählen, erklärt Gaius mit dem Alter der Regelung. In der Zeit, aus der die Unterscheidung stammt, gab es in Rom weder Kamele noch Elefanten.
3. Gai. 2, 2, ff.
4. Gai. 2, 11.
5. Marc. D. 1,8, 2 pr.