Abstract
ZusammenfassungUm die Kunstfreiheit angemessen zu schützen und zu bewahren, müssen die rechtsanwendenden Institutionen wissen, was ‚Kunst‘ ist. Zugleich dürfen sie diese Bestimmung aber nicht selbst vornehmen. Sie müssen sie sich vielmehr von dem, was geschützt werden soll, vorgeben lassen. Diese Doppelbewegung benennt den Prozess der rechtlichen Ver-Gegenständlichung der Kunst: Entscheidender Teil der so vorgenommenen Bestimmung ist, dass das zu Bestimmende sich seiner Bestimmung immer schon entzogen hat und weiter entzieht.
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Reference17 articles.
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