1. Als “Börsensystem” soll dabei die Gesamtheit von physisch/medialer Handelsplattform, vor-und nachgelager ter Funktionen und Prozesse (Informationsverteilung, Handel, Clearing, Settlement, Überwachung) sowie die kodifizierten oder gewohnheitsrechtlichen Marktregeln (“Usancen”) verstanden werden. Vgl. Gerke/Rapp (1994), Strukturveränderungen.
2. Vgl. zur Definition von Börsen Schmidt (1988), Wertpapierbörsen.
3. Vgl. ausführlich zum Börsenbegriff aus rechtlicher Sicht Peiseler (1990), Börsencomputersysteme, Seite 26f.
4. Vgl. Gerke (1989), Plädoyer.
5. Vgl. zur Definition von Märkten, insbesondere elektronischer Märkte Langenohl (1994), Systemarchitekturen.