1. Vgl. hierzu Dimberger (1992), S.16–18; Würtz (1969), S.53–65; Falk (1991), S.4; Demme (1993), S.80; Koeble (1987), Bd.II, Teil 10, S.5–7; Scherer (1979), S.74; Bonnet (1973), S.13–14.
2. Vgl. Angermann, Horst F.G.: Der Immobilienmakler — Eine kostenlose Informationsstelle für jedermann, in: AIZ, 19.Jg. (1970), S.285–286, hier S.194; Falk (1991), Kap.11.1, S.5.
3. Zu den Dimensionen der Marktunvollkomenheiten vgl. Schumann, Jochen: Grundzüge der mikroökonomischen Theorie, 6. Aufl., Berlin et al. 1992, S.211–212.
4. Vgl. Rust: Zivilmakler, Handelsmakler, Handelsvertreter, in: AIZ, 11.Jg. (1962), S. 17–18, hier S.17. Die Herkunft bzw. sprachliche Wurzel des Begriffs Makler läßt sich aus dem Niederdeutschen (Niederländischen) herleiten. „Makeln“ ist die Iterativform des niederdeutschen „maken“ im Sinne von Geschäfte machen. Das niederländische Wort heißt „makelen“, das dazugehörige Substantiv „makelaar“. Im Zuge der Entwicklung des Börsenwesens im 17./18. Jahrhundert wurde daraus die Berufsbezeichnung Makler bzw. Mäkler. Die umgelautete Form „mäkeln“ entwickelte sich seit dem 18. Jahrhundert zur Bedeutung von „etwas auszusetzen haben, tadeln, bemängeln“. Dieser Bedeutungswandel erklärt sich daraus, daß die Zwischenhändler beim Einkaufen häufig die Waren bemängelten, um den Preis herunterzuhandeln. Bekanntlich findet sich der Ausdruck „Mäkler“ auch heute noch im Bürgerlichen Gesetzbuch Deutschlands.
5. Vgl. Grebe, Paul: Makeln, in: Duden. Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, Mannheim 1963, S.417;