1. In diesem Sinne Pfeiffer (1994), S. 13.
2. Siehe exemplarisch die Beispiele bei Fischer, P. (1995), S. 119 f.
3. Beschäftigungsposition soll hier eine Menge von Aufgaben bezeichnen, die für die Bewältigung durch eine Person ausgelegt ist. Der Begriff erweitert den Terminus Arbeitsplatz um dessen Pendant für Selbständige. Aus organisationstheoretischer Sicht handelt es sich dabei um Stellen, d. h. um die kleinsten aufbauorganisatorischen Einheiten einer Organisation, vgl. hierzu Krüger (1994), S. 45
4. Schulte-Zurhausen (1995), S. 127.
5. Aufgaben sind Aufforderungen, Handlungen durchzuführen, so Laßmann (1992), S. 13. Dieser enge organisationstheoretische Zusammenhang erlaubt die synonyme Verwendung der Begriffe.