1. Vgl. Tenorth 1988, S.84
2. Ballauf beschreibt die Situation so: “Die meisten dieser Schulmeister nun haben sehr geringe Kenntnisse, betrachten ihre Schulen nur als Nebenquellen des Erwerbs, vernachläßigen sie oft sehr, und verdienen als Schuster, Schneider, Bötcher, Imker u.s.w. oder auch als gemeine Tagelöhner mehr, als die Schulen ihnen einbringen.” (Ballauf 1797, S. 47 )
3. Tenorth 1988, S.139
4. Thien 1984, S.226
5. Diese Elemente der sozialen Sicherung des Lehrerbeamten bedürfen selbstredend eingehender Darstellung. Dies bleibt offen für die Hinterbliebenenfürsorge (Witwen-und Waisenkassen; Gesetz 1869), wird aber ausführlich thematisiert für die Besoldungsgesetze 1897 und 1909 (III.4.1) und die Pensionsverhältnisse der Elementarlehrer im 19. Jahrhundert (ll1. 3. 5 ).