1. Das macht eine interdisziplinäre Verständigung über diesen Gegenstandsbereich nahezu aussichtslos. Vgl. dazu beispielsweise den Tagungsband des 3. Lüneburger Kolloquiums zur Medienwissenschaft (Faulstich 1993 ): Darin wird (insbesondere bei der Lektüre des Diskussions-Transkripts) augenfällig, daß die Tagung mit Repräsentanten unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen ausschließlich zu einer Kontrastierung differierender Öffentlichkeitskonzepte der verschiedenen Fachrichtungen führte.
2. Wir beziehen uns dabei vor allem auf die Arbeiten von Luhmann 1970; ders. 1990c; ders. 1992e; Gerhards/Neidhardt 1991; Ronneberger/Rühl 1992: bes. 193 ff.; Gerhards 1993b: 21 ff.; ders. 1994; Marcinkowski 1993a: 46 ff.; ders. 1993b; ders. 1994; Spangenberg 1993: bes. 74 ff.; Blöbaum 1994; Merten/Westerbarkey 1994; Westerbarkey 1994.
3. So bestimmt Westerbarkey explizit: „Öffentlichkeiten sind selbst soziale Systeme“ (Westerbarkey 1994: 57; kursiv im Original).
4. „Öffentlichkeit individuenzentriert operationalisieren zu wollen, läßt sich in einer hochgradig organisierten Gegenwartsgesellschaft nicht mehr rechtfertigen.“ (Ronneberger/ Rühl 1992: 197; kursiv im Original)
5. Damit soll nicht die Irrelevanz von Zugänglichkeit, Transparenz oder Verteilung individueller Partizipationschancen behauptet werden, doch sollte nicht theoretisch unterstellt oder normativ postuliert werden, was empirisch erst noch zu untersuchen und zu klären ist.