1. Die Hauptmotive für die Verankerung der Qualitätssicherung überschneiden sich weitgehend mit denen des Qualitätsmanagements für steuerbare Versorgungsprozesse. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sollen an dieser Stelle noch synonym verwandt werden, zum Begriff Qualitätsmanagement vgl. Abschnitt 1.2.3 dieser Arbeit.
2. Wenn in der vorliegenden Arbeit die Begriffe Patient, Zahnarzt, Zahnarzthelferin, Zahntechniker, Mitarbeiter usw. verwandt werden, so sind jeweils auch die betreffenden Personen des anderen Geschlechts (Patientin, Zahnärztin, Zahnarzthelfer, Zahntechnikerin, Mitarbeiterin usw.) gemeint.
3. Vgl. Pflanz, M.: Die soziale Dimension in der Medizin, Stuttgart, 1975, S. 341.
4. Vgl. zu unnötigen chirurgischen Eingriffen beispielsweise Domenigheitti, G., Gutzwiller, F.: Unnötige Operationen, in: Cash vom 14.05.1993; zu Therapieunsicherheiten exemplarisch o.V.: Die Variabilität bei der Arzneimittelverordnung bei benignen Prostatahyperplasie, in: Die Ärztezeitung, 162, 1993; zur Notwendigkeit qualitätsgesicherter Leistungen vgl. Schwartz, F.-W.: Bis zu 17% definitiv falsch positive Brustkrebsdiagnosen wurden bei onkologisch therapierten Frauen festgestellt oder Variation der Kaiserschnittrate in vergleichbaren Kliniken von über 30%, vgl. Schwartz, F.-W.: Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen für die Versorgung, in: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Symposium zur Qualitätssicherung, Teil 1, Bonn, 1990, S. 54
5. vgl. auch Schwartz, F.-W.: Praktizierte Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung der Bundesrepublik Deutschland, in: Selbmann, H.-K. (Hrsg.): Qualitätssicherung ärztlichen Handelns, Robert-Bosch-Stiftung, Gerlingen, 1984, S. 130