1. Vgl. Aprath, Grundsätzliches zum Gewinnbegriff in Betriebswirtschaftslehre und Steuerrecht, in : StBJhb 50, 145 f.
2. Beachte: Aufwand noch nicht Ausgabe.
3. Vgl. hierzu Helpenstein, Erfolgsbilanz, S. 459 f.
4. Ortmaier, Heimfallverpflichtungen, S. 134.
5. Die Totalrechnung ist ein Grenzfall; sie ermittelt den Geschäftserfolg nur einmal am Ende der Lebensdauer der Unternehmung.