Zur Bestimmung des (aufsichtsratsspezifischen) Informationsbedarfs

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DUV

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1. Für meine Ausführungen orientiere ich mich am Verständnis von ‚Entscheidung’ gemäß Witte; vgl. Witte, 1992, Spalte 552. Für weitere Definitionen des Begriffs ‚Entscheidung’ vgl. exemplarisch Stahl, 1971, S.22ff; Dinkelbach, 1974, Spalte 1290; Simon, 1981, S.47ff; Schneider, 1995, S.1 und Kelders, 1996, S.9ff. Kennzeichnend für die Entscheidungen des Aufsichtsrats ist dabei nach meinem Verständnis, dass dieser selbst nicht umfassend planerisch tätig wird, Planung aber in bestimmten Bereichen, insbesondere im Rahmen der Personalkompetenz gegenüber dem Vorstand, notwendig ist. Für meine kritische Haltung zu einer ganzheitlichen Wahrnehmung von Planungsaufgaben durch den Aufsichtsrat vgl. S.51ff.

2. Vgl. Sieben/Schildbach, 1990.

3. Die Entscheidung stellt dabei das Resultat eines vorab ablaufenden Prozesses dar; vgl. Wolff, 2003, S.110. Wie die Entscheidung als Ergebnis, so kann auch der zu dieser führende Prozess unter dem Blickwinkel verschiedener Merkmale analysiert werden. Führt man eine Betrachtung hinsichtlich (häufig) wiederkehrender Schritte im Rahmen dieses Vorgangs durch, kann eine Modellierung aus mehreren Einzelschritten vorgenommen werden. Witte spricht in diesem Zusammenhang vom ‚Phasentheorem’; vgl. Witte, 1992, Spalte 553f. In Abhängigkeit vom gewählten Abstraktionsgrad variiert dabei die Anzahl der Phasen; vgl. für eine Übersicht zu verschiedenen Konzepten der Phaseneinteilung von Entscheidungsprozessen Kahle, 1990, S.41ff. In seiner einfachen Form kann der Entscheidungsprozess als Dreisatz von Anregung, Suche und Auswahl verstanden werden.

4. Vgl. WÖhe, 2002, S.119.

5. ‚Ungewissheit’ sehe ich im Folgenden als OberbegrifF für die beiden Ausprägungsmerkmale ‚Risiko’ und ‚Unsicherheit’ bei Entscheidungen unter unvollkommener Information. Beide Gebiete führen im Ergebnis zu Wahrscheinlichkeiten, wobei diese bei der Entscheidung unter Risiko durch die zu Grunde liegenden mathematisch-statistischen Verfahren als objektiv, bei Entscheidung unter Unsicherheit hingegen als subjektiv bezeichnet werden; vgl. DÖrsam, 1996, S.11. Eine differenzierte Betrachtung beider Bereiche erachte ich für den Zweck der Arbeit als kontraproduktiv, da diese, in Bezug auf die verfolgte Zielsetzung-Veranschaulichung der zentralen Bedeutung des Informationsumfangs-keinen signifikanten Erkenntnisgewinn generiert, welcher aus meiner Sicht darüber hinaus durch die sich ergebende Komplexitätserhöhung überkompensiert wird.

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