1. Nicht betrachtet werden Praxisbeispiele für die Umsetzung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats in Unternehmen und Standardsoftwarelösungen zum Informationsmanagement. Bei Ersteren ist es schwierig, weiterführende Informationen von den Unternehmen zu erhalten, da es sich bei Informationen für den Aufsichtsrat um sensitive Unternehmensdaten handelt. So teilte mir beispielsweise die Assistentin der Geschäftsführung der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH-auf meine vorab telefonisch abgesprochene Anfrage-mit, dass ich keine näheren Informationen zum Aufsichtsratsinformationssystem der Gesellschaft erhalten kann. Auf dieses wurde im Geschäftsbericht 2002 explizit hingewiesen, demnach besitzt das Unternehmen mit ARIS seit 1997 ein Instrument, mit welchem „…die wichtigsten existierenden bestandsgefährdenden Risiken aufgezeigt und dokumentiert werden“ Gesellschaft fÜr Bauen und Wohnen Hannover mbH, 2003, S.27.
2. Sie entsprechen somit den Anforderungen Albachs an die Betriebswirtschaftslehre, nämlich, dass die Praxis in den theoretischen Konstrukten der Betriebswirtschaftler Orientierungs-und Entscheidungshilfen findet; vgl. Albach, 2001, S.32. Mit den dargestellten Ansätzen erhebe ich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ich bin mir bewusst, dass es weitere Modelle gibt, die die Überwachungsaufgabe bzw. Teilbereiche dieser thematisieren; vgl. exemplarisch Lukarsch, 1998 und Staudinger, 1986. Für die definierte Zielsetzung dieses Abschnitts, einen Überblick zu Lösungsansätzen der Betriebswirtschaftslehre in Bezug auf die Informationsversorgung zu geben, erachte ich die Auswahl als ausreichend.
3. Der folgende Abschnitt bezieht sich grundsätzlich auf die Veröffentlichung: Wolbert, 2003.
4. Vgl. Wolbert, 2003, S.1.
5. Vgl. Wolbert/Nikutta, 2002, S.1.