1. Es sei gestattet, hier an die sehr interessante Beobachtung von F. Cunier zu erinnern von einer durch 5 Generationen erblichen Hemeralopie, die sehr genau genealogisch verfolgt werden konnte. (Hist. d'une Héméralopie hérédit. depuis deux siècles dans une famille, dans la commune de Vendemian près Montpellier. Gand. 1838; und Ann. d'Ocul. T. 1., p. 31.) Es handelte sich sicher um Nachtblindheit, obgleich von Himly, (Krankh. u. Missbild. II., S. 448) behauptet wird, es sei Tagblindheit gewesen, höchst wahrscheinlich also um erbliche Retinitis pigmentosa. Die Krankheit trat nicht bei allen Mitgliedern der Familie auf und ihre relative Häufigkeit nahm von Generation zu Generation ab. Es wurden nur Individuen befallen, deren Vater oder Mutter gleichfalls ergriffen waren; von der Mutter vererbte sich die Krankeit leichter. Ein anderes Beispiel erblicher Hemeralopie citirt Froriep: 2 Eltern wurden nachtblind und von ihren 7 Kindern waren es 4. (Frorieps n. Not. Bd. V., N. 3., S. 48.)
2. Arch. f. Ophth. IV. 2, S. 266–268.
3. Arch. f. Ophth. XV. 3, S. 83.
4. Arch. f. Ophth. XVII. 1, S. 314–341.
5. Beer, Lchre v. d. Augenkrankh. Bd. II. Wien 1817. S. 443.