1. Labes, R: Arch. f. exper. Path.174, 255 (1934).
2. Im Acetatpuffer fällt das völlig undissoziierte Trichlorphenol bei 0,0024 mol. aus, im Phosphatpuffer ist die Gesamtlöslichkeit des reinen Trichlorphenols um den dissoziierten stark löslichen Anteil, also um etwa 0,0067–0,0024, vergrößert. Aus diesen veränderten Löslichkeitsverhältnissen werden Dissoziationsgrad und Rest berechnet, nicht aus der [H+], da diese wegen des hohen Phosphatgehaltes größer ist als 10−7. Wegen der veränderten Dissoziationsverhältnisse ist die Reaktionsfähigkeit des Trichlorphenols mit dem Antipyrin gegen Tabelle 6 verkleinert, und so das Gesamtkonzentrationsprodukt verzehnfacht. Dagegen fällt das von den Dissoziationsverhältnissen unabhängige Löslichkeitsprodukt in die alte Größenordnung. Es ist nur etwas kleiner als beim Acetatpuffer, weil wir bei den vorliegenden hohen Phosphatzusätzen ein schon schwach aussalzendes Reaktionsmilieu vor uns haben.
3. Auch beim Guanidinchlorid (Gesamtkonzentration 0,5%) fanden wir bei Acetatpufferversuchen keine Wirkung auf das in diesem Fall als Reagens geprüfte Trichlorphenol.
4. Da das Luminal sich leicht einige Zeit in übersättigter Lösung hält, muß man die Versuchsreihen vor dem Protokollieren längere Zeit stehenlassen.
5. Interessant ist, daß Anilin mit einer nahezu gesättigten reinen Hexetonlösung (Carboxylgruppe) (ohne Natriumsalicylat) eine dicke Fällung gibt. Aber bei hoher Phenolkonzentration ist die Fällungskonzentration des Anilins sehr klein, während bei Hexeton beinahe eine gesättigte Lösung nötig ist.