1. Vgl. Thürer, VVDStRL Bd. 50, S. 97 (101 ff.).
2. Dazu Harings, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, S. 46 ff.; Martínez Soria, VerwArch 1998, S. 400 ff.; Hecker, EuR 2001, S. 826 ff.
3. Dazu Niedobitek, Grenzüberschreitende Verträge, S. 7 ff.
4. Insbesondere die Resolution vom 28.9.1977, die sich allgemein mit einigen fundamentalen Prinzipien beschäftigt, die das Verfahren der Behörden im Umgang mit den Bürgern bestimmen sollen (z.B. Anhörung, Zugang zu Informationen, Verfahrensbeistand, Entscheidungsbegründung, Rechtsbehelfsbelehrung); ferner die Empfehlung vom 17.9.1987 betreffend den Schutz einzelner in Massenverfahren und die Empfehlung vom 13.2.1991 betreffend Verwaltungssanktionen. Im weiteren Sinne gehören auch die Empfehlung vom 25.11.1985, die sich mit dem Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Akten befaßt, die Empfehlung zum Datenschutz vom 17.9.1987 sowie die Empfehlung vom 11.3.1980 betreffend die Ermessensausübung der Verwaltung hierher. Nachw. bei Stelkens/ Bonk/ Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Einl. Rn. 138 ff.; ferner die Rechtsprechungsnachw. bei Frowein/Peukert, EMRK, insbes. zu Art. 6 Abs. 1 und Art. 13. Speziell zu den Anforderungen an den Verwaltungsgerichtsschutz Grabenwarter, Verfahrensgarantien, S. 467 ff.
5. So die Mitteilung der Kommission an den Rat „Die optimale Gestaltung des Binnenmarkts: Strategisches Programm“ vom 22.12.1993, KOM (93) 632 endg., S. 1. Anschaulich dazu die Beiträge in: Wallace, Policy-Making in the European Union.