1. Hiermit bezeichne ich kurz gefasst denjenigen Werth, welchen die Leber oder einer ihrer Bruchtheile bei ungestörter Entwickelung des Trägers—laut den ermittelten Indices—gegenwärtig besitzen sollte.
2. Hiermit bezeichne ich den wirklichen, allerdings durch die Ausrottung beeinflussten Bestand.
3. Da die supponirten 58 pCt. mehr repräsentiren als der durchschnittlich für diese Abschnitte ermittelte Index, so ward es unerlässlich, auch den Index jedes einzelnen Stückes pro rata zu erhöhen. Sonach wird der Index für die Pars ant. des l. L.'s statt mit 22,9 pCt., mit 24,5 pCt. angesetzt, die der Pars ant. des r. L.'s statt mit 25,1 pCt., mit 26,9 pCt. und die des Lobus caudatus statt mit 6,0 pCt., mit 6,6 pCt.
4. Hier betrug das Körpergewicht des Kaninchens bei der dritten, tödtlich gewordenen Operation 2400 g. Nach dem üblichen Index müsste hier also das Lebergewicht zu 96 g angenommen werden. Da nun die Pars anterior des l. L.'s innerhalb 88 Tagen auf 50,0 g, die des r. auf 61,5 g, des Lobus caudatus auf 9 g gestiegen war, somit der Rest im Ganzen 120,5 g wog, so würde der vorhandene Bestand gegenüber dem normalerweise zu gewärtigenden 125,5 pCt. betragen. Aber selbst wenn man letzterem Werthe den Index von 41/2 pCt. des Körpergewichts zu Grunde legt, ihn also auf 108 g berechnet, gelangt man immer noch zu der Verhältnisszahl von 111,6 pCt. des Sollgewichtes der Gesammtleber!
5. Berechnet auf Grund der offenbar ganz exorbitanten Annahme, dass der Rest wirklich volle 79,1 pCt. des Lebergesammtgewichtes betragen habe.