Abstract
Zusammenfassung
Hintergrund
In der ambulanten Patientenversorgung in Deutschland besteht bei Antibiotikaverordnungen für gängige Infektionskrankheiten Optimierungspotenzial, um der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen und Risiken durch Nebenwirkungen entgegenzuwirken. Dies betrifft auch Hausarztpraxen. Ein Verordnungsfeedback zeigte in internationalen Studien Potenzial, ist aber in Deutschland kaum etabliert. Ziel dieser qualitativen Studie war es, die Einflüsse von situativen und systembedingten Faktoren auf das Antibiotikaverordnungsverhalten von deutschen Hausärztinnen und Hausärzten zu untersuchen. Ein Fokus lag dabei auf Leitlinien sowie dem Einsatz von Verordnungsfeedbacks.
Methoden
Es wurden 11 Leitfadeninterviews geführt, transkribiert und in Anlehnung an die qualitative Inhaltsanalyse nach Kuckartz ausgewertet. Zur Qualitätssicherung wurde sich an den COREQ-Kriterien („consolidated criteria for reporting qualitative research“) von Tong et al. orientiert.
Ergebnisse
Die Ergebnisse weisen auf eine Diskrepanz zwischen Absicht und tatsächlichem Handeln („intention–behaviour gap“) als mögliche Ursache inadäquater Verordnungen trotz eines hohen Problembewusstseins hin. Diese wird durch unterschiedliche im Praxisallalltag auftretende Spannungsfelder begünstigt. Es wurde eine hausärztliche Kultur der Autonomie deutlich, die bei bestehenden Freiheiten und Belastungen über verschiedene innere Prozesse und Erfahrungen eine Ambivalenz zum Verordnungsfeedback zu begünstigen scheint. Davon lassen sich auch Ansatzpunkte zur Begegnung von Resistenzen sowie Implikationen für Akzeptanzkriterien eines möglichen Feedbacks ableiten. Insbesondere die Skepsis gegenüber Vergleichsdarstellungen im Sinne einer „peer comparison“ verdeutlicht eine Assoziation externer Rückmeldungen mit Maßregelungen und legt einen ein „Peer-based“-Ansatz mit Betonung der kollegialen und individuellen Unterstützung nahe.
Schlussfolgerungen
Künftige Untersuchungen sollten beide Ansätze gegenüberstellen und eine mögliche Integration prüfen. Ferner sollte das Ausmaß tatsächlicher auffälliger Verordnungen und der „intention–behaviour gap“, z. B. in gemischt quantitativ-qualitativen Untersuchungen, genauer abgeschätzt werden.
Funder
Universitätsklinikum Freiburg
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
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