1. So Rottke N., Der Markt für Distressed Real Estate Assets 2012 in Deutschland, EBS Diskussionspapiere zur Immobilienwirtschaft, Nr. 4, S. 6. Hiervon sind zu unterscheiden Non-Performing Loans (NPL), bei denen es sich um notleidend gewordene (Darlehens-) Forderungen handelt, während es bei Distressed Assets um unmittelbar notleidend gewordene Objekte selbst geht, die den Darlehensforderungen i. d. R. als Sicherheiten zur Verfügung gestellt wurden; s. hierzu auch nachfolgend Abschn. 4.
2. Eine solche Mitwirkung könnte darin bestehen, dass die grundpfandrechtlich gesicherten Banken der Löschung dieser Sicherheiten zustimmen, wenn ein bestimmter Kaufpreis erzielt wird; dies kann mit einem gewissen Haircut auf Seiten der Banken einhergehen
3. Bußhardt in: Braun, Insolvenzordnung, 5. Aufl. 2012, § 15a Rn 11
4. Riedel, Praxishandbuch Insolvenzrecht, 47. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung Dezember 2011, Teil 3/1.5.3
5. Gesetzesbegründung zu § 20 und § 21 RegE einer Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443 S. 114.