1. Siehe dazu: Grimm (1989); Böckenförde (1991).
2. Willoweit (1997, § 42 II 2).
3. Schwarze (2000a, 114).
4. Die folgende Darstellung erfolgt aus bundesrepublikanischer Perspektive. Obwohl mit der Deutschen Demokratischen Republik auch in der sowjetischen Besatzungszone ein eigener Verfassungsstaat gegründet wurde, wirkten sich diese spezifischen konstitutionellen Erfahrungen durch die Form des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik („kleine Lösung“) kaum auf die bundesrepublikanische Verfassungspraxis aus. Zur Verfassungsdiskussion Anfang der 90er Jahre: Zur konstitutionellen Entwicklung in der DDR, siehe: Staritz (1996).
5. Einen Überblick über den deutschen Frühkonstitutionalismus gibt: Kirsch / Schiera (1999).