1. Dass dieser Spezialfall unter UmstÄnden sogar ganz wegfallen kann, wurde von Norbert Elias und John Scotson in einer klassischen Untersuchung über eine englische Vorortgemeinde um 1960 eindrucksvoll belegt. Die dort lebende gro\e Randgruppe, die von der etablierten Bevölkerung mit lückenloser Konsequenz ausgeschlossen und zurückgesetzt wurde, unterschied sich von dieser weder durch NationalitÄt, Sprache oder Religionszugehörigkeit, noch durch soziale Klassenlage oder BerufstÄtigkeit, noch auch durch Lebensstil oder Moralvorstellungen in irgendwie signifikanter Weise. Der blo\e Umstand, dass sie erst im Laufe der vorhergegangenen zwei Jahrzehnte zugezogen war, schien als Anlass bzw. Vorwand zur Diskriminierung vollkommen zu genügen (Elias/ Scotson 1965).
2. „ist […] absolut laizistisch eingestellt. Er glaubt an Gott, aber nicht an die Priester. Und er hat keine Sympathien für den katholischen Integralismus à la Comunione e Liberazione. Er ist für die Abtreibung, die Ehescheidung und die bürgerlichen Rechte. Gewiss wird er von einer starken lokalpatriotischen Xenophobie beseelt. Er ist sehr verschlossen und mag die, die anders sind, nicht.“ (la Repubblica, 12.5.1990)
3. Bailer/ Neugebauer 1993: 374–381; Bailer-Galanda/Neugebauer 1997: 67–77; Ignazi 1994: 140f; Scharsach 1995: 256–260; 2000a; Scharsach/Kuch 2000: 25–42; Gratzer 1998: 54–58; Zöchling 1999: 51–72; Czernin 2000: 13–56; Luverà 2000: 42ff u.v.a.
4. profil, 8.1.1996
5. Die Presse, 10.1.1996