1. Siehe: Von Clausewitz (1978/1991: 210).
2. In dieser Arbeit wird ganz grundlegend vom Popitzschen Gewaltbegriff ausgegangen: Popitz sieht Gewalt als eine Durchsetzungsform von Macht, d.h. als ein „Phänomen der Macht“. Er geht dabei von einem sehr eng gefassten Gewaltbegriff aus: „Wir wollen den Begriff der Gewalt nicht dehnen und zerren, wie es üblich geworden ist. Gewalt meint eine Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt, gleichgültig, ob sie für den Agierenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat (als bloße Aktionsmacht) oder, in Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung (als bindende Aktionsmacht) führen soll“. Popitz (1986/1992: 48). Im Kontrast dazu steht der Gewaltbegriff von Johann Galtung, der einen sehr weit gefassten bevorzugt: „Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung“. Galtung (1975: 9) und ders. (1998: 343). Der spezielle Charme, den die Popitzsche Gewaltanalyse für das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit hat, liegt in ihrem Fazit, das man auch als „Popitzsche Klarstellung“ definieren könnte: „Der Mensch muss nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muss nie, kann aber immer töten — einzeln oder kollektiv — gemeinsam oder arbeitsteilig — in allen Situationen, kämpfend oder Feste feiernd — in verschiedenen Gemütszuständen, im Zorn, ohne Zorn, mit Lust, ohne Lust, schreiend oder schweigend (in Todesstille) — für alle denkbaren Zwecke — jedermann“. Popitz (1986/1992: 50).
3. Trutz von Trotha definiert „Krieg“ mit: „Krieg ist der kollektive und organisierte Einsatz von materieller Schädigung, absoluter Gewalt, sprich: Tötung, und einer Zerstörungs-und besonders Waffentechnik. Er ist also der kollektive und organisierte Einsatz der Verbindung von zwei Grundformen von Aktionsmacht mit technischem Handeln“. Von Trotha (1999: 71). In der Debatte um neue oder alte Kriege verlaufen die „Frontlinien“ zwischen jenen auf der einen Seite, die in den neuen Kriegen lediglich das Muster der alten Kriege erkennen wollen (z.B. Klaus Jürgen Gantzel. Siehe: Gantzel 2002a, 2002b und Gantzle/Schwinghammer 1995) und jenen, die nach den grundlegenden Strukturmerkmalen der neuen Kriege suchen (z.B. Münkler oder Kaldor). Münkler sagt hierzu: „So sehr ich dafür bin, das Alte im Neuen wieder zu entdecken, nicht ohne Grund sollte mein Buch ursprünglich ?Die neuen alten Kriege’ heißen, und viele der neuen Kriege tatsächlich eher nach dem Muster des Dreißigjährigen Krieges ablaufen als nach dem der klassischen Staatenkriege, so sehr bin ich dagegen, das Neue im vermeintlich bloübersehen“. In: Blätter für deutsche und internationale Politik (2004: 542). Aufgrund des gewählten Erkenntnisinteresses, sollen in dieser Arbeit im Wesentlichen die beiden Begriffe „Bürgerkrieg“ bzw. „innerstaatlicher Krieg“ verwendet werden.
4. Daase (1999: 103).
5. Matthies (1995: 21).