Affiliation:
1. Aff1_127 grid.411097.a 000000008852305X Institut für Rechtsmedizin Universitätsklinikum Köln Melatengürtel 60–62 50858 Köln Deutschland
Abstract
Zusammenfassung
Für die Sammlung valider populationsgenetischer Daten zu den in der forensischen Genetik gebräuchlichen autosomalen DNA-Polymorphismen müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden. Diese umfassen zunächst die untersuchten polymorphen Marker und ihre Typisierungsverfahren, da nur auf der Basis einer gesicherten Unterscheidung der Allele sowie einer verbindlichen Nomenklatur die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der gesammelten Daten gegeben ist. Die genetische Validierung umfasst den Nachweis des Mendel-Erbgangs sowie die Überprüfung der Mutationsrate. Die Selektion der Probanden für die Bestimmung der Allelhäufigkeiten, die für eine Bevölkerungsgruppe repräsentativ sein sollen, muss zufällig erfolgen, und die Daten müssen auf das Vorliegen des Hardy-Weinberg-Gleichgewichts geprüft werden. Eine allgemein anerkannte Definition von Populationen im forensisch-genetischen Kontext ist Gegenstand der aktuellen Diskussion. Daher beruht die Auswahl der Probanden aus pragmatischen Gründen primär auf ihrer geografischen Herkunft. Zusätzlich wird empfohlen, bei der biostatistischen Bewertung populationsgenetische Maßzahlen wie Fst und Θ als Korrekturen für mögliche Inhomogenitäten in der untersuchten Populationsstichprobe zu verwenden.
Subject
Genetics (clinical),Genetics
Cited by
2 articles.
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