Abstract
ZusammenfassungVergütungssysteme in Versicherungsgruppen stellen Wissenschaft und Praxis vor Herausforderungen. So erweisen sich die Rechtsgrundlagen, auf denen das Vergütungsrecht aufbaut, als defizitär. Es ist unklar, ob Art. 275 Solvency II-VO wirksam ist und inwiefern die Vergütung als Teil der allgemeinen Governance-Anforderungen oder des Risikomanagements angesehen werden kann. Zudem bestehen Zweifel, ob Art. 275 Solvency II-VO auf Gruppenebene entsprechend anwendbar ist. Hierfür kommt es darauf an, inwiefern die Vorschrift von Art. 246 Abs. 1 Solvency II-RL erfasst wird. Diese Überlegungen werden durch eine vergleichende Analyse des bankaufsichtsrechtlichen Vergütungssystems flankiert. Darauf aufbauend fragt sich, wie der Vorstand des Mutterunternehmens eine gruppenweite Vergütungsstruktur umsetzen soll, da diese aufsichtsrechtliche Verpflichtung nicht von aufsichtsrechtlichen Durchsetzungsbefugnissen begleitet wird. Das schreibt das Versicherungskonzernrecht als Umsetzungsregime für das Vergütungssystem pars pro toto auf die Agenda.
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
Subject
Economics and Econometrics,Finance,Accounting
Reference94 articles.
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