1. Zusatz bei der Korrektur. Nachträglich wurden bei den am 1.–3. November 1926 stattgefundenen Beratungen des Bundes Deutscher Nahrungsmittel-Fabrikanten und Händler e. V., Nürnberg, für die Aufnahme in das Deutsche Nahrungsmittelbuch folgende Änderungen vorgenommen: Bei Marzipan-Rohmasse wurde hinzugefügt “Der Fettgehalt muß mindestens 28% betragen.” Gestrichen wurde der Satz „Außerdem ist der Gehalt der Mandelu an Traubenzucker ... zu berücksichtigen.”
2. Die Bezeichnung Marzipan-Rohmasse, Persipan-Rohmasse erscheint richtiger als die hier gewählten Namen Roh-Marzipanmasse und Roh-Persipanmasse.
3. Vergl. F. Härtel und P. Hase, Pharm. Zentralhalle 1907,48, 1031.
4. Diese Zeitschrift 1904,8, 17 ff.
5. Dieses Berechnungsverfahren kann mun auch bei der Untersuchung anderer Nahrungsmittel, die Saccharose neben einer anderen Zuckerart enthalten, mit Vorteil heranziehen. So kann man z. B. bei kondensierter Milch aus der Polarisation vor und nach der Inversion den Gehalt an Saccharose und Lactose berechnen.