1. Dass für vielleicht die meisten Gifte solch eine lockere physikalischchemische, unter Umständen leicht wieder lösbare Bindung mit den betroffenen Gewebselementen anzunehmen sei, ist seit langem ausgesprochen worden, u. a. von Buchheim (1859), Schmiedeberg (1883). Mit vergleichender Beziehung auf die nach dem Vertheilungsgesetz sich vollziehende Speicherung von im Blut circulirenden Farbstoffen durch lebende Gewebe gab Ehrlich diesem Gedanken eine bestimmtere Fassung, und später ist wiederholt von Forschern wie Hofmeister, Pohl, Dreser, Spiro auf die Bedeutung des Vertheilungsgesetzes für die Verbreitung und selective Wirkung pharmakologischer Agentien hingewiesen worden. Der Fortschritt — wenn anders ein solcher in den von mir und neuerdings von Overton gebotenen Untersuchungen zu finden ist — liegt m. E. darin, dass hier der Versuch gemacht ist, den pharmakologisch-typischen Wirkungserfolg einer unbegrenzten Reihe von Stoffen als unmittelbare Function ihres definirbaren physikalisch-chemischen Verhaltens gesetzmässig darzustellen und dadurch dem naturwissenschaftlichen Verständniss zugänglich zu machen.
2. Zur Theorie der Narkose. Arch. internat. de Pharmacodyn. et de Thér. VII. 1900.
3. Studien über die Narkose, zugleich ein Beitrag zur allgem. Physiologie. Jena, Fischer 1901.
4. Dieses Archiv. Bd. XLII. S. 109.