1. Aus einer kürzlich von Landé veröffentlichten Notiz über die räumliche Orientierung mehrerer Elektronenbahnen (Verh. d. D. Phys. ges.21, 585, 1919) ersieht man, daß außer dem komplanaren Zustand bei den hier in Frage kommenden Fällen noch zwei Zustände mit gegeneinander geneigten Bahnebenen der Elektronen möglich sind. Der Winkel der beiden Bahnebenen ist, bei azimutaler Quantenzahl 2, gleich 1041/2°, bei azimutaler Quantenzahl dagegen gleich 120°. Wir werden im folgenden, ohne uns um diese feinen Unterschiede zu kümmern, einfach von gekreuztem Zustande sprechen, da wir uns überzeugt haben, daß unsere Schlüsse auch für die strengere Theorie Gültigkeit behalten.
2. Legt man den Betrachtungen die strnegere von Landé angegebene Quantelung zugrunde, so erkennt man, daß auch diejenigen Übergänge, die dann nach der Rubinowicz-Sommerfeldschen Fassung des Auswahlprinzips erlaubt wären, durch die engere Bohrsche Fassung verboten werden.
3. Siehe J. Franck und G. Hertz Verh. d. D. Phys. Ges.18, 213, 1916, sowie J. Franck, ZS. f. Phys.1, 2–10, 1920.
4. Wir verweisen in diesem Zussammenhang auf Franck und Knipping, Phys. ZS.20, 415 Anm., 1919, sowie auf Lenz, Verh. d. D. Phys. Ges.21, 637, 1919.