Abstract
ZusammenfassungDie patientenzentrierte und adäquate postoperative Schmerztherapie ist fester Bestandteil eines modernen Behandlungskonzepts und sollte auch in der modernen Augenheilkunde Standard sein. Durch die vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) vorgegebene „Regelung zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagementkonzepten für eine angemessene postoperative Schmerztherapie“ müssen Kliniken und ambulante Einrichtungen seit dem 09.12.2020 Regelungen zur Schmerztherapie verpflichtend vorhalten. Sehr wahrscheinlich wurde der Bedarf der Schmerztherapie in der Ophthalmochirurgie bisher systematisch unterschätzt, Untersuchungen zur postoperativen Schmerzsymptomatik existieren kaum. Nach Ansicht der Autoren stellt der Beschluss eine Chance dar, um dem Thema mehr Beachtung zu schenken und interdisziplinäre Standards auch für die Augenheilkunde zu entwickeln. In diesem Beitrag sollen der G‑BA-Beschluss und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für ophthalmochirurgische Einrichtungen erläutert werden.
Publisher
Springer Science and Business Media LLC
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