1. So etwa die Bancroft-Verträge: Bilaterale Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und europäischen Staaten mit dem Ziel, die Staatsangehörigkeitsverhältnisse von Auswanderern zu klären. Vgl dazu: Makarov 1962, S 129, 132.
2. Vgl United Nations 1949, S 9. Vgl weiters: Reiter 2006, S 194 f.
3. Vgl United Nations 1949, S 25.
4. Dieses Arrangement wurde durch den Völkerbund nur als Empfehlung angesehen, um nicht in den fremdenrechtlichen Bereich der Staaten einzugreifen. Erst 1933 gab es eine verbindliche Flüchtlingskonvention. Vgl dazu: Schmieden, Werner von: Die Flüchtlingshilfe des Völkerbundes. In: Schätzel, Walter: Handbuch des internationalen Flüchtlingsrechts. Wien ua, 1960, S 227. Siehe dazu unten, Kapitel 7.2.6.
5. Schätzel, Walter: Völkerbund und Gebietserwerb. Berlin, 1919, S 3.