1. Da das zentrale Anliegen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA) die Teilnahme der EFTA-Staaten (abgesehen von der Schweiz) am Binnenmarktprogramm der EG ist, wird in der folgenden Darstellung der Grundfreiheiten auf die diesbezüglichen EWR-Regelungen ebenfalls kurz hingewiesen.
2. Dazu gleich unten 2.a.
3. Siehe zB EuGH, Rs 159/78, Slg 1979, 3247 (3258 f).
4. ZB Rs C-426/92, Deutsches Milch-Kontor, Slg 1994, I-2757 (Rz 23).
5. Vollendung des Binnenmarktes. Weiβbuch der Kommission an den Europäischen Rat, KOM(85) 310 endg.