1. Der folgende Text ist der mit Belegen und Anmerkungen versehene Hauptteil meiner Abschlußvorlesung an der Universität Wien am 19. Juni 1997. Das Thema fügt sich sinnvoll in den Band zu Ehren eines Gelehrten und Freundes, in dessen wissenschaftlichem Werk die rechtsstaatliche Demokratie einen zentralen Platz einnimmt.
2. Hierzu das großartige Werk von Fehrenbacher, The Dred Scott Case. Its Significance in American Law and Politics (1978).
3. Es handelt sich um den 13., 14. und 15. Verfassungszusatz (amendment) zur amerikanischen Bundesverfassung.
4. Vgl Stourzh, Die Gleichberechtigung der Nationalitäten in der Verfassung und Verwaltung Österreichs 1848–1918 (1985) sowie derselbe, Galten die Juden als Nationalität Altösterreichs, in: derselbe, Wege zur Grundrechtsdemokratie (1989) 259–307 (288–307). Die Befassung mit diesem Quellenmaterial hat mein Auge für die Bedeutung des Verfahrensrechts geschärft. Ich halte es mit Max Weber, der einmal die Form als „Zwillingsschwester der Freiheit“ bezeichnet hat. Weber, Rezension von Lotmar, Der Arbeitsvertrag, in: Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik 17 (1902) 725.Warum? Weil eben die Form die Sicherung der Vorausseh-barkeit, der Rechtssicherheit bedeutet und damit die Feindin der unvorhersehbaren Willkür ist.
5. Hierzu Grimm, Europäisches Naturrecht und Amerikanische Revolution — Die Verwandlung politischer Theorie in politische Techne, in: Ius Commune 3 (1970) 149.