1. W. GERBER, Unternehmung, S. 17 ff.; ähnlich BADURA, Verwaltungsmonopol, S. 61; TAUTSCHER, öffentliche Wirtschaft, S. 183; Zum Merkantilismus: HECKSCHER, Merkantilismus; BüRGIN, Merkantilismus, HSW., 7. Bd., S. 308 ff.; Zum Kameralismus: TAUTSCHER, Kameralismus, in: HSW., 5. Bd., S. 463 ff.; TAUTSCHER, Die Staatswirtschaftslehre des Kameralismus, Bern 1947; WILHELM WEBER, Wirtschaftswissenschaft; derselbe, Wirtschaftsverfassung; BRUSATTI, Wirtschaftspolitik; OTRUBA, Die Wirtschaftspolitik Maria Theresias, Wien 1963; SOMMER, Die österreichische Kameralistik in dogmengeschichtlicher Darstellung, 2 Bde., Wien 1920 u. 1925.
2. LüTGE, Sozial-und Wirtschaftsgeschichte, S. 326 f.
3. LüTGES Angabe für Deutschland, daß in dieser Epoche noch mindestens 80% der Bevölkerung in der Agrarwirtschaft beschäftigt waren (Wirtschaftsgeschichte II, HSW., Bd. 12, S. 178), dürfte wohl auch für Österreich weitgehend zutreffen. RAUCHBERG (Die Bevölkerung Österreichs auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. 12. 1890, Wien 1895) gibt für 1869 den Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen mit 67%, für 1880 mit 57% und für 1890 mit 62% an (S. 260 f.).
4. Die Fabriksbetriebe der damaligen Zeit unterschieden sich nur durch ihre Größe und Arbeiterzahl von den Handwerksbetrieben, nicht dagegen in der Produktionstechnik. Insoferne waren die Manufakturen und Fabriken dieser Periode nur Vorläufer des erst in der Mitte des 19. Jh. richtig einsetzenden Industrialisierungsprozesses (Vgl. KOREN, Industrialisierung, S. 232 f.).
5. SRBIK, Exporthandel.