1. Da ich mich an dieser Festschrift nicht als Universitätslehrer sondern als Sohn (und Schüler) des Jubilars beteilige, habe ich kein Thema aus meinem eigenen Fach (Zivilverfahrensrecht) gewählt, sondern möchte einen Problembereich des Privatrechts behandeln, der in Anbetracht der zu erörternden methodischen Fragen hoffentlich sein Interesse finden wird. Es beruht wohl nur zum Teil auf Zufall, dass die gewählte Thematik einerseits eigene jüngste private Erfahrungen (die — hoffentlich nicht unberechtigte — Inanspruchnahme einer Haftrücklassgarantie) und andererseits in naher Zukunft zu kommentierende Bereiche (Verjährungsrecht) berührt.
2. JB11999, 250 — ecolex 1999, 319 mit Anm Wilhelm.
3. Dazu unter III. 1.
4. Der Sachverhalt wird nur in unwesentlichen Punkten noch etwas vereinfacht dargestellt.
5. Die auf den speziellen Fall bezogenen Argumente der Entscheidung werden unter Punkt IV dargestellt.