1. Die statistischen Unterlagen geben nur Auskunft über existente „Störungen des Wohlbefindens“, nicht aber über das Bedürfnis, derartigen Störungen vorzubeugen
2. Es ist vorgesehen, im Rahmen des Mikrozensus Morbiditätsuntersuchungen anzustellen. Vgl. Herberger, L.: „Mikrozensus und Marktforschung“, in: GFMMitteilungen zur Markt- und Absatzforschung 1962, S. 69 ff.
3. Die soziale oder gesetzliche Krankenversicherung (Sozialversicherung) umfaßt die folgenden Krankenkassen: Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Landkrankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse, Knappschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen für Arbeiter, Ersatzkassen für Angestellte.
4. Arbeits- und sozialstatistische Mitteilungen des Bundesministeriums für Arbeit- und Sozialordnung, Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Bonn.
5. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Zahlen in „Wirtschaft und Statistik“ sowie in seinen Jahrbüchern, die Landesämter in den von ihnen herausgegebenen Publikationen wie z. B. „Bayern in Zahlen“.